Wir vertreten Unternehmen und Privatpersonen sowohl in der außergerichtlichen Beratung als auch vor sämtlichen Arbeitsgerichten in ganz Deutschland. Zu unseren Branchenschwerpunkten zählen die Versicherungs- und Finanzindustrie, Telekommunikation und IT sowie Werbung und Profisport.
Arbeitsrecht für Unternehmen
Wir zählen kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch international tätige Konzerne sowie öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände zu unseren Mandanten.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Vertragsgestaltung und im Einstellungsprozess, verteidigen gegen AGG-Klagen und beraten bei Konflikten und Trennungsprozessen mit Arbeitnehmern. Wir haben ebenfalls eine hohe Expertise bei Fragen im Umgang mit dem Betriebsrat, verhandeln Betriebsvereinbarungen und begleiten und implementieren Complianceprozesse. Wir führen außergerichtliche und gerichtliche Verfahren zu nahezu allen arbeitsrechtlichen Themen, insbesondere zu Fragen der Vergütung, des Diskriminierungsrechts und der betrieblichen Altersversorgung.
Arbeitsrecht für Privatpersonen
Wir unterstützen Führungskräfte sowie TOP-Führungskräfte und Organe bei sämtlichen Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Begründung und Trennung sowie im laufenden Arbeits- und Dienstverhältnis. Wir vertreten unsere Mandanten vor sämtlichen Arbeitsgerichten und in Organstreitigkeiten vor den Landgerichten in ganz Deutschland.
Wir haben TOP-Führungskräfte aus Finanzindustrie (Versicherungen, Banken, Fonds), Telekommunikation und weiteren Branchen vertreten, insbesondere Organe (Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte) börsennotierter Unternehmen.